Ihr auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt in Bielefeld

Strafrecht Bielefeld
„Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.“ (Bertolt Brecht)

Sie sehen sich einem Strafverfahren oder einem Bußgeldverfahren ausgesetzt und stehen vor der Entscheidung, ob Sie einen Verteidiger beauftragen sollen oder nicht? Angesichts des Umstands, dass die Staatsanwaltschaft grundsätzlich gehalten ist, nicht nur belastende, sondern auch entlastende Umstände zu erforschen und diese zu berücksichtigen, könnte man meinen, dass die Mandatierung eines Strafverteidigers reine Geldverschwendung ist. Auch so mancher Richter lässt bisweilen unter der Hand verlauten, dass es unnötig sei, einen Verteidiger in das Verfahren einzubinden.

Die Realität sieht leider anders aus. Die Justiz ist aufgrund einer Verfahrensflut und überlangen Verfahrensdauern schlichtweg überlastet. Ob sich jeder Richter bei einem solchen zeitlichen Druck für jeden Angeklagten überhaupt hinreichend Zeit nehmen kann, mag dahingestellt sein.

Nach der Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft leitet der Strafrichter zum einen die Untersuchung und zum anderen ist er derjenige, der anschließend ein Urteil fällen soll. Von der Prozesswissenschaft und von Verteidigern wird daher seit jeher geltend gemacht, dass der Richter mit diesen zwei Rollen überfordert ist. Dem Richter liegt eine Akte vor, die überwiegend durch die Polizei beschickt wurde und daher ein objektiv selektives Tatbild widerspiegelt.

Mehrere empirische Untersuchungen der Ludwig-Maximilians-Universität München mit hauptberuflichen Staatsanwälten und Strafrichtern zeigte Erstaunliches: Durch die Lektüre der Ermittlungsakte hat sich bei dem Richter ein bestimmtes Bild geformt, an dem er tendenziell festhält und deshalb in der Hauptverhandlung nach Bestätigung sucht, bekräftigende Informationen tendenziell überschätzt und disharmonische Informationen tendenziell unterschätzt (sog. kognitive Dissonanz).

Dies zeigt, dass ein Verteidiger benötigt wird, den Prozessstoff hinreichend aufzubereiten und alle entlastenden Tatsachen in den Prozess einzuführen.

Unterschätzen Sie im Übrigen nicht, dass die Strafverfolgungsbehörden mit hoch qualifizierten und spezialisierten Vollprofis besetzt sind, die genau wissen, welche Wortwahl zwischen Vorsatz, Fahrlässigkeit oder Straflosigkeit entscheidet. Ein falsches Wort zum falschen Zeitpunkt kann bereits fatale Folgen haben.

Wurde ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eröffnet, sollten Sie zunächst folgenden Ratschlag beherzigen: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“, denn Sie wissen nicht, warum die Behörden ermitteln und welche Beweise gegen Sie vorliegen. Nur über Ihren Verteidiger können Sie vollumfänglich Akteneinsicht erhalten. Daher greifen Sie auf Ihr gesetzlich verbrieftes Recht zurück, keine Angaben zur Sache zu machen und konsultieren Sie frühzeitig einen erfahren Strafverteidiger.

Die Kanzlei Rudolph stellt Ihnen einen für Strafrecht spezialisierten Anwalt zur Seite und kann Ihnen daher bundesweit eine kompetente, engagierte sowie stets diskrete Beratung und Vertretung gewährleisten.

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